Muss man die Reinigung bar bezahlen oder per Rechnung?
Das Führen einer Debitorenbuchhaltung ist aufwändig. Immer mehr
Putzfirmen verzichten daher darauf und bieten nur Kartenzahlung oder Barzahlung an. Zahlen Sie eine Rechnung für die Umzugsreinigung nie im Voraus, sondern erst, wenn die Verwaltung die Wohnung abgenommen hat. Ein Beleg ist auch eine Bestätigung, sollte die
Reinigungsfirma im Nachhinein noch Forderungen stellen.
Tipps im Umgang mit Problemen bei der Abnahme
Bereits wenn Sie die Angebote der Reinigungsinstitute geprüft haben, sollten Sie darauf geschaut haben, dass der Anbieter eine Versicherung aufweist, sollte es zu Schäden kommen. Seien Sie bei der Übergabe persönlich vor Ort. Nur Sie wissen, welche Schäden während der Reinigung entstanden sind. Halten Sie sie schriftlich fest. In vielen Fällen wird der Reinigungsaufwand falsch eingeschätzt und das Reinigungsinstitut verlangt einen Zuschlag. Geben vor Ort nur den vereinbarten Betrag und denken Sie zuerst in aller Ruhe über die Sache nach.
Wie steht es mit Trinkgeld?
Sehr häufig legt man dem Putzinstitut einen Schlüssel bereit und man sieht die Belegschaft kaum bei der Arbeit. Folglich wird vielfach kein Trinkgeld erwartet. 10 bis 15 Franken wären aber ein angebrachtes Trinkgeld, sofern Sie sich gerne gegenüber dem Putzinstitut erkenntlich zeigen wollen.
Seien Sie wachsam bei der Wahl Ihrer Reinigungsfirma
Lassen Sie sich nie von Billigpreis-Offerten für die Umzugsreinigung verlocken. Auch wenn Sie sich dank Abnahme-Garantie auf der sicheren Seite fühlen, können Sie sich eine Menge Frustration einhandeln. Sofern Sie einen realistischen Fix-Preis für die Reinigung offeriert haben möchten, sollten Sie eine Wohnungsbesichtigung abmachen.
- Haftung: Ein falsch gereinigter Marmor kann teuer werden. Das Putzinstitut muss für solche Defekte haften.
- Preis: Verlangen Sie absolut immer einen Pauschal-Preis in schriftlicher Form.
- Abnahmegarantie: Besteht der Eigentümer auf eine Nachreinigung, muss der Anbieter ohne Zusatzkosten erneut reinigen.
- Abgabetermin: In einem Abnahmeprotokoll wird alles schriftlich aufgeführt, was besprochen wurde. Wenn es unterschrieben ist, können Sie nicht weiter belangt werden.
Reinigung Saxon: Planen Sie Ihre Unterhaltsreinigung
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