Worauf müssen Sie bei den Preisvorschlägen für Reinigungen schauen?
Wohnungen sind immer verschieden. Nur schon die Grösse der Fenster kann bei jeder 4.5 Zimmer-Wohnung komplett anders sein, was sich selbstverständlich auf den Preis für die Wohnungsreinigung auswirkt. Seien Sie daher achtsam bei Pauschalpreisen übers Telefon. Um beim Pauschal-Preis für die Reinigung auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie stets eine Objektbesichtigung verlangen.
- Abnahmetermin: Meistenteils sind der Eigentümer, ein Vertreter des Reinigungsunternehmens und Sie bei diesem Termin vor Ort.
- Abnahme-Garantie: Mit diesem Versprechen übernimmt der Anbieter die volle Verantwortung, dass die Reinigung von der Verwaltung akzeptiert wird.
- fixer Preis: Ein Pauschalpreis gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihren Umzug.
- Versicherung: Im Angebot muss die Versicherungssumme angegeben sein, für welche die Putzfirma im Schadensfall haftet.
Wann und wie muss man das Putzinstitut nach dem Auftrag bezahlen?
Aufgrund mühsamer Erfahrungen
haben einige Reinigungsinstitute aufgehört, Rechnungen zu schreiben. Barzahlung oder Kartenzahlung sind aber einfache Ersatzmöglichkeiten. Wie auch immer Sie aber das Unternehmen bezahlen möchten, tätigen Sie keine Vorauszahlung, bevor die Übergabereinigung erledigt ist. Schwarzarbeit ist ein grosses Problem der Reinigungsbranche. Schauen Sie daher darauf, dass Sie eine schriftliche Empfangsbescheinigung ausgestellt bekommen.
Was tun bei Herausforderungen und Ärgernissen mit dem Unternehmen?
Bereits wenn Sie die Angebote der Reinigungsunternehmen geprüft haben, sollten Sie darauf geschaut haben, dass der Dienstleister eine Versicherung aufweist, sollte es zu Schäden kommen. Kommunizieren Sie Putzschäden unverzüglich der Verwaltung und halten Sie einen Schaden im Übergabeprotokoll fest. In vielen Fällen wird der Reinigungsaufwand unrichtig eingeschätzt und die Putzfirma fordert einen Mehrpreis. Bezahlen vor Ort nur den vereinbarten Betrag und denken Sie zuerst in aller Ruhe über die Angelegenheit nach.
Wie steht es mit Trinkgeld?
Ein Trinkgeld ist nicht üblich. Bei akzeptabler Arbeit wäre aber ein Trinkgeld von 10 Franken pro Arbeitskraft geläufig.
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