Lassen Sie sich bei den Angeboten für die Reinigung nicht täuschen!
Wohnungen sind immer unterschiedlich. Nur schon die Grösse der Fenster kann bei jeder 4.5 Zimmerwohnung komplett anders sein, was sich selbstverständlich auf den Preis für die Wohnungsreinigung auswirkt. Seien Sie deshalb achtsam bei Fixpreisen übers Telefon. Zögern Sie nicht, mit all den offerierenden Putzinstituten eine Besichtigung abzumachen, auch wenn es etwas zeitaufwändig ist. Nur so kann Ihnen ein seriöser Preis für die Endreinigung mitgeteilt werden.
- Abgabegarantie: Wenn Sie eine Übergabegarantie im Vertrag haben, garantiert der Dienstleister dafür, dass sie so lange putzen, bis der Eigentümer die Wohnung abnimmt.
- Übergabe-Termin: Die Genauigkeit der Vermieter an diesen Terminen kann verschiedener nicht sein. Es kann lediglich 10 Minuten dauern, oder aber weit über eine Stunde in Anspruch nehmen.
- Versicherung: Wo gearbeitet wird, können Mängel entstehen. Die Versicherung des Reinigungsunternehmens übernimmt die Kosten.
- Fix-Preis: Ein Pauschal-Preis gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihren Umzug.
Wie sollten Sie verfahren, falls nach der Reinigung Schwierigkeiten auftauchen?
Bereits wenn Sie die Angebote der
Putzinstitute geprüft haben, sollten Sie darauf geachtet haben, dass der Anbieter eine Betriebshaftplichtversicherung aufweist, sollte es zu Schäden kommen. Halten Sie während der Abgabe alles schriftlich fest. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls hinterher noch Schwierigkeiten auftauchen sollten. Zahlen Sie nur die vertraglich vereinbarte Summe, und lassen Sie sich bei Bar- oder Kartenzahlung unbedingt eine Empfangsbestätigung ausstellen und unterschreiben.
Muss man die Wohnungsreinigung bar bezahlen oder per Rechnung?
Aufgrund mühsamer Erfahrungen
haben nicht wenige Putzinstitute aufgehört, Rechnungen zu schreiben. Karten- und Barzahlung sind aber gute Ersatzmöglichkeiten. Rechnungen für die Wohnungsreinigung sollten Sie nie vorab begleichen und bei Zahlung mit Karte oder Bar sollten Sie immer eine Empfangsbestätigung verlangen. Ein Beleg ist auch ein Beweis, sollte das
Putzinstitut im Nachhinein noch Forderungen stellen.
Wie steht es mit Trinkgeld?
Ein
Putzinstitut erwartet kein Trinkgeld. Wenn man ein Trinkgeld geben möchte, so wären ca. 10 Franken angebracht.
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