Wie steht es mit Trinkgeld?
Ein Trinkgeld ist logischerweise immer gern gesehen, allerdings besteht keine Erwartung. Bei zufriedenstellender Arbeit wäre aber ein Trinkgeld von 10 Franken pro Arbeiter gang und gäbe.
Ist Barzahlung tatsächlich gang und gäbe in der Branche?
Nicht alle
Putzinstitute bieten das Zahlen per Rechnung an. Gleichwohl haben sie immer öfter die Variante der Kartenzahlung im Angebot. Gelegentlich gibt es Unternehmen, welche nur mit der Wohnungsreinigung beginnen, wenn Sie das Geld bereits bezahlt haben. Lassen Sie sich nie auf solche Machenschaften ein, das ist unseriös. Die Abrechnung unter der Hand zu begleichen ist für manche Kunden verlockend. Zum einen ist es aber widerrechtlich, zum anderen sollten Sie auch an die Altersvorsorge dieser Menschen denken.
Sollte es Frust mit dem Reinigungsinstitut geben
Sofern ein Schaden vom Reinigungsinstitut verursacht wurde - was stets etwas schwierig zu beweisen ist - ist es ein klarer Fall für die Versicherung des Anbieters. Seien Sie bei der Abnahme persönlich anwesend. Nur Sie wissen, welche Mängel während der Reinigung entstanden sind. Halten Sie sie schriftlich fest. Pochen Sie auf eine Zahlungsbestätigung, wenn das
Putzinstitut direkt nach der Abnahme Kartenzahlung oder Barzahlung wünscht.
Darauf sollten Sie beim Prüfen der Offerten achten
Aus Kostengründen verschicken immer mehr Putzinstitute Fixpreise für die Reinigung per Email, ohne eine Wohnungsbesichtigung gemacht zu haben. Seien Sie achtsam! Zögern Sie nicht, mit all den offerierenden
Reinigungsinstituten eine Wohnungsbesichtigung abzumachen, auch wenn es etwas zeitaufwändig ist. Nur so kann Ihnen ein seriöser Pauschal-Preis für die Wohnungsreinigung angegeben werden.
- fixer Preis: Es ist mittlerweile gängig, dass für Reinigungen Fixpreise offeriert werden.
- Abnahmetermin: Damit Sie nicht zu einem zweiten Abnahmetermin antraben müssen, achten Sie darauf, dass jemand von der Reinigungsfirma beim Termin mit dem Eigentümer anwesend ist.
- Haftung: Prüfen Sie, ob die Putzfirma eine Versicherung im Angebot aufgeführt hat.
- Abnahmegarantie: Wenn Sie eine Übergabegarantie im Vertrag haben, garantiert das Unternehmen dafür, dass sie so lange reinigen, bis die Verwaltung die Wohnung abnimmt.
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