Wie bezahlt man die Putzfirma nach der Arbeit?
Aufgrund schwieriger Erfahrungen
haben nicht wenige Putzfirmen aufgehört, Rechnungen zu schreiben. Kartenzahlung oder Barzahlung sind aber effektive Alternativen. Rechnungen für die Reinigung sollten Sie nie im Voraus begleichen und bei Karten- oder Barzahlung sollten Sie stets eine Empfangsbestätigung verlangen. Ein Beleg ist auch eine Bestätigung, sollte das
Putzinstitut im Nachhinein noch Forderungen stellen.
Bezahlt man der Putzfirma ein Trinkgeld?
Es besteht keine Pflicht. Bei zufriedenstellender Arbeit wäre aber ein Trinkgeld von 10 Franken pro Arbeitskraft geläufig.
Schauen Sie bei den Offerten auf die Details!
Lassen Sie sich nie von Tief-Preis-Offerten für die Übergabereinigung verlocken. Auch wenn Sie sich dank Abnahme-Garantie auf der sicheren Seite fühlen, können Sie sich viel Frustration einhandeln. Holen Sie sich einen Vertreter der Putzfirma für eine Objektbesichtigung zu sich nach Hause. Nur so kann ein ein realistischer Fix-Preis für die Abgabereinigung offeriert werden.
- Abnahmetermin: In einem Abnahmeprotokoll wird alles schriftlich angegeben, was besprochen wurde. Wenn es unterschrieben ist, können Sie nicht weiter belangt werden.
- Haftung: Die Putzfirma bürgt für durch das Putzen verursachte Mängel an der Wohnung.
- Abnahmegarantie: Wenn Sie eine Abnahmegarantie im Vertrag haben, garantiert die Firma dafür, dass sie so lange putzen, bis der Vermieter die Wohnung abnimmt.
- Fix-Preis: Mit einem fixen Preis können Sie Ihren Wohnungswechsel besser organisieren, und Sie schützen sich vor ungünstigen finanziellen Überraschungen.
Sollte es Ärger mit der Putzfirma geben
Die Betriebshaftplichtversicherung der Reinigungsfirma ist Anlaufstelle für selbstverursachte Defekte am Heim. Für Sie sollte es nichts zu tun geben. Melden Sie Putzschäden unmittelbar der Verwaltung und halten Sie einen Mangel im Abnahmeprotokoll fest. Bestehen Sie auf einen Beleg, wenn das Reinigungsinstitut direkt nach der Abnahme Bar- oder Kartenzahlung wünscht.
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