Wann und wie muss man die Putzfirma nach dem Auftrag bezahlen?
In der Reinigungsbranche sind sowohl Barzahlung als auch Bezahlung per Rechnung verbreitet, es sollte einfach vorher offenkundig abgemacht werden. Manchmal gibt es Dienstleister, welche nur mit der Wohnungsreinigung starten, wenn Sie das Geld bereits bezahlt haben. Lassen Sie sich nie auf solche Machenschaften ein, das ist unprofessionell. Wenn die Bezahlung erst nach erfolgreicher Abgabe abläuft, haben Sie auch ein Druckmittel in der Hand, dass die Nachreinigung korrekt durchgeführt wird.
Seien Sie wachsam bei der Wahl Ihres Putzinstituts
Wohnungen sind immer unterschiedlich. Nur schon die Grösse der Fenster kann bei jeder 4.5 Zimmerwohnung total anders sein, was sich natürlich auf den Preis für die Reinigung auswirkt. Seien Sie darum vorsichtig bei Fixpreisen übers Telefon. Falls Sie einen seriösen Fix-Preis für die Wohnungsreinigung offeriert haben möchten, sollten Sie einen Hausbesuch abmachen.
- Abnahmegarantie: Besteht der Eigentümer auf eine Nachreinigung, muss der Dienstleister ohne Zusatzkosten erneut sauber machen.
- Versicherung: Im Angebot muss die Versicherungssumme erwähnt sein, für welche die Reinigungsfirma im Schadensfall aufkommt.
- Abnahmetermin: Damit Sie nicht zu einem zweiten Abnahmetermin antraben müssen, achten Sie darauf, dass jemand von der Putzfirma beim Termin mit dem Vermieter anwesend ist.
- fixer Preis: Mit einem Pauschalpreis können Sie Ihren Umzug besser planen, und Sie schützen sich vor leidigen finanziellen Überraschungen.
Sollte es Frust mit dem Reinigungsunternehmen geben
Wenn Sie ein seriöses und kompetentes Reinigungsinstitut engagiert haben, dann ist auch stets eine Haftpflichtversicherung vorhanden. Falls Sie während der Abnahme einen Schaden feststellen, sollten Sie diesen direkt im Protokoll vermerken. Begleichen Sie nur die vertraglich vereinbarte Summe, und lassen Sie sich bei Barzahlung oder Kartenzahlung unbedingt eine Empfangsbestätigung ausstellen und unterschreiben.
Trinkgeld - wird es geschätzt?
Es besteht keine Pflicht. Den Menschen Freude zu machen ist immer eine empfehlenswerte Sache: 10 Franken pro Arbeiter sind von unserer Seite empfohlen.
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