Wie weiter bei Problemen mit dem Reinigungsinstitut?
Sofern ein Schaden von der Putzfirma verursacht wurde - was immer etwas schwierig zu beweisen ist - ist es ein klarer Fall für die Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Melden Sie Putzschäden direkt der Verwaltung und halten Sie einen Defekt im Abnahmeprotokoll fest. Wenn das Reinigungsinstitut einen Zuschlag verlangt, bezahlen Sie nur den festgelegten Betrag. Lassen Sie sich in der Aufregung nicht zu Mehrzahlungen überreden.
Kann man die Reinigung per Rechnung begleichen?
Nicht alle Reinigungsunternehmen bieten das Zahlen per Rechnung an. Doch haben sie immer öfter die Alternative der Kartenzahlung im Angebot. Erst wenn die Verwaltung mit der Umzugsreinigung zufrieden und das Abnahmeprotokoll unterschrieben ist, soll die Leistung bezahlt werden. Nie im Voraus! Schwarzarbeit ist nicht nur für den Dienstleister selbst und die Arbeitenden ein Eigentor, es zerstört auch die Branche gesamthaft. Verlangen Sie deshalb immer eine schriftliche Zahlungsbestätigung.
Achten Sie bei den Angeboten auf die Details!
Lassen Sie sich nie von Tiefpreis-Offerten für die Wohnungsreinigung verlocken. Auch wenn Sie sich dank Abgabe-Garantie auf der sicheren Seite fühlen, können Sie sich eine Menge Ärger einhandeln. Eine definitive Preisangabe für die Reinigung ist im allgemeinen erst nach der Objektbesichtigung durch das Putzinstitut feststellbar.
- Fix-Preis: Es ist heutzutage gängig, dass für Reinigungen Pauschalpreise offeriert werden.
- Abnahmegarantie: Besteht die Verwaltung auf eine Nachreinigung, muss der Anbieter ohne Zusatzkosten erneut reinigen.
- Haftung: Stellen Sie sicher, dass das Reinigungsinstitut ausreichend versichert ist. Bei jeder Reinigung können Schäden entstehen.
- Abgabetermin: In einem Abnahmeprotokoll wird alles schriftlich angegeben, was besprochen wurde. Wenn es unterschrieben ist, können Sie nicht weiter belangt werden.
Wie steht es mit Trinkgeld?
Sehr häufig legt man dem Putzinstitut einen Schlüssel bereit und man sieht die Belegschaft kaum bei der Arbeit. Insofern wird vielfach kein Trinkgeld erwartet. Wenn man ein Trinkgeld geben möchte, so wären rund 10 Franken angemessen.
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