Wie sollten Sie vorgehen, wenn nach der Umzugsreinigung Probleme auftauchen?
Das Reinigungsunternehmen muss für eigens verursachte Schäden am Heim haften. Gelegentlich bieten es Putzinstitute an, dass sie die ganze Übergabe ohne Sie als all-inclusive Paket übernehmen. Tun Sie dies nicht! Nur Sie wissen, welche Mängel während der Wohnungsreinigung entstanden sind. Bezahlen Sie nur die vertraglich abgemachte Summe, und lassen Sie sich bei Bar- oder Kartenzahlung unbedingt eine Bestätigung ausstellen und unterschreiben.
Schauen Sie bei den Preisvorschlägen auf die Details!
Wohnungen sind immer verschieden. Nur schon die Grösse der Fenster kann bei jeder 4.5 Zimmer-Wohnung komplett anders sein, was sich selbstverständlich auf den Preis für die Reinigung auswirkt. Seien Sie deshalb vorsichtig bei Fix-Preisen übers Telefon. Holen Sie sich einen Vertreter des Reinigungsunternehmens für eine Wohnungsbesichtigung zu sich nach Hause. Nur so kann ein ein definitiver Pauschalpreis für die Umzugsreinigung offeriert werden.
- Abgabegarantie: Wenn Sie eine Abnahmegarantie im Vertrag haben, garantiert der Dienstleister dafür, dass sie so lange putzen, bis der Eigentümer die Wohnung abnimmt.
- Haftung: Stellen Sie sicher, dass das Reinigungsunternehmen ausreichend versichert ist. Bei jeder Übergabereinigung können Schäden entstehen.
- Pauschal-Preis: Fragen Sie die Reinigungsfirma nach einem Fixpreis, wo alle Leistungen drin enthalten sind.
- Abnahmetermin: Im allgemeinen sind der Vermieter, ein Vertreter der Putzfirma und Sie bei diesem Termin vor Ort.
Kann man die Endreinigung per Rechnung bezahlen?
Nicht alle Putzinstitute bieten das Zahlen per Rechnung an. Allerdings haben sie immer öfter die Alternative der Kartenzahlung im Angebot. Falls der Dienstleister eine Vorauszahlung für die Wohnungsreinigung verlangt, bezahlen Sie maximal 1/3 der Endabrechnung. Wenn die Bezahlung erst nach erfolgreicher Abnahme läuft, haben Sie auch ein Druckmittel in der Hand, dass die Nachreinigung zufriedenstellend durchgeführt wird.
Schätzt die Belegschaft ein Trinkgeld?
Ein Reinigungsinstitut erwartet kein Trinkgeld. Jemandem aber eine Freude zu machen ist unter keinen Umständen ein schlechter Gedanke. Wir empfehlen deshalb ein Trinkgeld von Fr. 10.00 pro Person.
Reinigung Kanton Bern: Wenn Sie einen Anbieter für Ihre Unterhaltsreinigung suchen!
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